Praxisplanung und Beratung
Ihr sucht eine Möglichkeit eine Praxis neu zu planen? Gerne unterstützen wir euch dabei! Als ehemaliger Praxisabnehmer und auch Praxisbetreiber habe ich einige Erfahrungen gesammelt, die ich gerne weitergebe.
In den letzten Jahren gab es bezüglich der Praxiszulassung viele Veränderungen. Abnahmen müssen nun nicht mehr von den Verbänden durchgeführt und überprüft werden, sondern können direkt bei einer länderabhängigen zentralen Stelle der Krankenkasse beantragt werden (ARGE). Die leitet dann alles weiter. Hier ein Link zur Homepage (dort bitte dein Bundesland auswählen):
https://www.zulassung-heilmittel.de/argen.html
Dort seht ihr auch welche weiteren Unterlagen ihr braucht und auch der Praxisabnahmebogen (Grundausstattung reicht!) den ihr selber ausfüllen müsst. Seid Ihr euch nicht sicher? Wir helfen da gerne!
Ein Tipp: Beantragt zuerst das IK Kennzeichen, (könnt Ihr auch bei der ARGE beantragen, das Formular hinterliegt dort) das dauert erfahrungsgemäß am Längsten.
Des Weiteren braucht ihr eine Planskizze mit Bemaßungen, Quadratmeterangaben und Aufstellungen der vorhandenen Geräte/Bänke. Hier ist darauf zu achten, dass von einer Bank aus (Maße pauschal 70 x 200cm) jeweils zu drei Seiten hin 1m Abstand zur Wand sein muss. Deshalb sollte in der Skizze die Behandlungsbank auch an einer Wand stehen (zeichnerisch).
Gerne unterstützen wir euch, indem ihr uns die Zeichnung oder Skizze zur Durchsicht schickt, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.
Zur Abnahme selber kommt auch niemand mehr vorbei – diese wird aufgrund der eingereichten Unterlagen erteilt.
Hier sind noch einmal die verschieden - räumlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen aufgelistet, die allerdings nur bei der Kassenzulassung gelten: Stand 2023
Da die Voraussetzungen immer angepasst werden, macht es auch Sinn den LINK oben von der ARGE ebenfalls anzuklicken und diese zu vergleichen.
(Bei Behandlung von bzw. Eröffnung einer reinen Privatpraxis gelten keine Zusatzvoraussetzungen!)
1 Räumliche Voraussetzungen
- Die Therapiefläche einer Physiotherapie Praxis muss mindestens eine Fläche von 23m² umfassen. Hiervon muss ein Behandlungsbereich eine Mindestgröße von 15m² aufweisen, während der andere Behandlungsraum min. 8m² groß sein muss
- Für jeden weiteren "Leistungserbringer", der gleichzeitig in der Praxis tätig ist, ist ein weiterer Behandlungsraum von mindestens 8m² Fläche vorzuhalten
- Behandlungsräume dürfen nur als Durchgangsraum genutzt werden, wenn sich dahinter ein Raum befindet, welcher nicht für den therapeutischen Praxisbetrieb bestimmt ist
- Die Be- und Entlüftung der Behandlungsräume muss in ausreichendem Maße gewährleistet sein. Darüber hinaus muss der Raum beheizbar und beleuchtet sein, sowie eine lichte Mindestraumhöhe von 2,40 m
- Fußböden in den Behandlungsräumen müssen trittsicher, fugenarm sowie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein, während im Nass- bzw. Therapiebereich rutschhemmende Beläge und die Möglichkeit zur Bodenentwässerung erforderlich ist. (Anmerkung: kein Teppich aber die meisten Praxen haben Vinylboden eingebaut)
- Jener Nassbereich muss zudem bis zu einer Höhe von 2,40 m gefliest sein und eine wasserfeste Verkleidung der Wandfläche aufweisen (Anmerkung: Gilt nur für Wannen etc. und komplette Fangoküchen – nicht für Wasserbad oder Warmhalteschrank mit Spitznerpackungen!)
- Die Möglichkeit zur Handdesinfektion muss in jedem Behandlungsraum gewährleistet sein (Anmerkung: Handwaschbecken ist nicht mehr erforderlich)
- Abschließend muss, insofern in der Praxis ausschließlich Masseuere und medizinische Bademeister tätig sind, ein abgetrennter Arbeitsbereich zur Aufbereitung von Wärmepackungen vorgehalten werden. Der Gebrauch von mehrfach verwendbaren medizinischen Wärmepackungen, ist ein Waschbecken mit Kalt- und Warmwasser zu installieren. Sollten in der Physiotherapie Praxis Warmpackungen verwendet werden, so ist jener separate Arbeitsbereich ebenfalls vorzuhalten.
2 Sächliche Voraussetzungen
Die Liste der Pflichtausstattung (Mindestausstattung) zur Gründung einer Physiotherapiepraxis umfasst:
- Zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen
- Geeignetes Lagerungsmaterial für jede dieser Behandlungsliegen (unter anderem eine Nacken- und Knierolle)
- Geräte zur Durchführung von Übungsbehandlungen/Krankengymnastik: Während hier früher spezifische Geräte wie bspw. eine Sprossenwand aufgeführt war, ist die Richtlinie inzwischen allgemeiner gehalten. Demnach ist die Ausstattung so zu wählen, dass eine qualitative Versorgung für die Patienten gesichert ist. Eine "kompetenzorientierte" Auswahl des Leistungserbringers unter Beachtung der Leistungsbeschreibung soll hierbei der Maßstab sein.
- Eine ausreichende Anzahl an Kurzzeituhren für die Behandlungsbereiche der Praxis
- Eine Notrufanlage in den Behandlungsräumen bzw. -bereichen, in denen Leistungen abgegeben werden, die nicht die ständige Präsenz des Therapeuten erfordern. Die Notrufanlage muss einen akustischen Signalton abgeben können, der nur durch den Behandler abgestellt ( quittierbar) werden kann.
- Technische Möglichkeiten für die Eisanwendung (Kryotherapie).
- Ein Gerät zur Durchführung von Wärmetherapiebehandlungen. Hiervon muss mindestens ein Geräte zur Abgabe von strahlender Wärme, wie bspw. eine Infrarotstrahler) geeignet sein
- Laken, Tücher und geeignetes Lagerungsmaterial (bspw. Polster oder Lagerungskissen) in ausreichender Menge.
- Zusatzausstattung, die speziell für die Leistungserbringung im Rahmen von Hausbesuchen angedacht ist, soll den individuellen Therapiezielen und -inhalten für die versicherten Patienten entsprechen
Darüber hinaus mögliche Zusatzausstattung von Trainingsgeräten bis hin zu Elektrotherapiegeräten kann selbstverständlich schon im Rahmen der Gründung eingebracht werden, zählt jedoch nicht zur Pflichtausstattung und kann auch später nachgereicht werden.
3 Personelle Voraussetzungen
Beim Personal wird grundsätzlich zwischen zugelassenen Berufsgruppen und jenen, die nicht zulassungsfähig sind unterschieden. Zu den zugelassenen Berufsgruppen zählen: Masseure und medizinische Bademeister, Physiotherapeuten und Krankengymnasten. Nicht zulassungsfähig hingegen sind u.a. Sportlehrer, Heilpraktiker, Fußpfleger und einige weitere Berufsgruppen.
Ihr wollt jetzt durchstarten aber habt noch Fragen?
Gerne helfen wir euch bei der Beratung in einem sehr frühen Stadium – nämlich schon bei der Entstehung der Ideen.
Profitiert von meiner Erfahrung als langjähriger Praxisabnehmer und Betreiber einer eigenen Praxis (www.dastherapiezentrum.de).
Viele Fehler können in der Anfangsphase vermieden werden. Das fängt schon bei der Gestaltung des Mietvertrages an und geht über die räumlichen Voraussetzungen, Inventar (was benötigt man wirklich?) bis zum Ablauf einer Praxis (welche Taktung, welche Software etc.)
Auch bei den räumlichen Voraussetzungen helfen wir euch (Aufteilung, Machbarkeit, Krankenkassenanforderungen etc.)
Bitte bedenkt, dass die Planung frühzeitig beginnen sollte, da wir bis zur Ausführung /Lieferung ca. 6-8 Wochen brauchen.
Wir freuen uns auf eure Anfrage. Auch ist eine persönliche Beratung hier vor Ort fast jederzeit möglich (gerne Termine nach Absprache auch am Wochenende). Sollten ihr euch auch für Geräte von uns entscheiden, könnt ihr diese hier auch gleich besichtigen um euch vom Zustand und der Funktion selbst zu überzeugen.