Praxisplanung?
Wir helfen Ihnen!
Als ehemalige Praxisabnehmer und Praxisbetreiber bringen wir langjährige Erfahrung aus dem echten Praxisalltag mit. Dieses Know-how geben wir gezielt an unsere Kundinnen und Kunden weiter – mit praxisnaher Beratung, realistischen Empfehlungen und Lösungen, die nicht nur auf dem Papier funktionieren, sondern im Betrieb zuverlässig bestehen.
Allgemeine
Informationen
In den letzten Jahren hat sich bei der Praxiszulassung einiges verändert: Die Abnahme wird in der Regel nicht mehr über Verbände organisiert, sondern kann direkt über die zuständige ARGE (länderabhängige zentrale Stelle der Krankenkassen) beantragt werden. Die ARGE übernimmt die weitere Koordination und leitet die Unterlagen entsprechend weiter. Die zuständige Stelle für Ihr Bundesland finden Sie hier: www.zulassung-heilmittel.de/argen.html
Auf der Website sehen Sie außerdem, welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind. Dort ist auch der Praxisabnahmebogen hinterlegt (in vielen Fällen reicht die Grundausstattung), den Sie selbst ausfüllen müssen. Wenn Sie unsicher sind, unterstützen wir Sie gerne dabei. Das für die Zulassung notwendige IK-Kennzeichen können Sie ebenfalls über die ARGE beantragen. Zusätzlich wird üblicherweise eine Planskizze benötigt (inkl. Bemaßungen, Quadratmeterangaben etc.). Senden Sie uns Ihre Skizze oder Zeichnung gerne vorab zur Durchsicht – so lassen sich Rückfragen und unangenehme Überraschungen im Antragsprozess vermeiden.
Wichtig: Zur Abnahme kommt heute meist niemand mehr persönlich vorbei – die Zulassung wird auf Basis der eingereichten Unterlagen erteilt.
Räumliche
Voraussetzungen
(Kassenzulassung, Stand 2023)
Mindestfläche: insgesamt 23 m² Therapiefläche – davon 15 m² (Behandlungsraum 1) + 8 m² (Behandlungsraum 2).
Mehr Personal parallel: pro weiterem gleichzeitig tätigem Leistungserbringer ein zusätzlicher Behandlungsraum mit mind. 8 m².
Durchgangsraum: Behandlungsräume nur dann als Durchgang erlaubt, wenn dahinter ein nicht-therapeutisch genutzter Raum liegt.
Raumklima & Maße: ausreichende Be-/Entlüftung, beheizbar, beleuchtet, lichte Höhe mind. 2,40 m. Böden: trittsicher, fugenarm, leicht zu reinigen/desinfizieren; im Nass-/Therapiebereich zusätzlich rutschhemmend und Bodenentwässerung möglich (Hinweis: kein Teppich, häufig Vinyl).
Nassbereich Wände: bis 2,40 m gefliest bzw. wasserfest verkleidet (gilt v. a. für Wannen/komplette Fangoküchen – nicht für Wasserbad/Warmhalteschrank).
Hygiene: Handdesinfektion in jedem Behandlungsraum erforderlich (Handwaschbecken nicht mehr Pflicht).
Wärmepackungen (Masseur/med. Bademeister bzw. Warmpackungen): separater Arbeitsbereich zur Aufbereitung nötig; bei mehrfach verwendbaren Wärmepackungen zusätzlich Waschbecken mit Kalt- & Warmwasser.
Sächliche
Voraussetzungen
(Kassenzulassung, Stand 2023)
Wichtig: Die Pflichtliste wird regelmäßig angepasst – bitte immer mit der ARGE abgleichen.
2 höhenverstellbare Behandlungsliegen
Lagerungsmaterial je Liege (z. B. Nacken- und Knierolle)
Ausstattung für Übungsbehandlung/KG: keine fixen Geräte mehr vorgeschrieben, sondern bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte Auswahl passend zur Leistungsbeschreibung/Kompetenz des Leistungserbringers
Ausreichend Kurzzeituhren in den Behandlungsbereichen
Notrufanlage in Räumen/Bereichen mit Anwendungen ohne ständige Therapeut:innen-Präsenz: akustisches Signal, nur durch Behandler quittierbar
Möglichkeiten für Kryotherapie (Eisanwendung)
Wärmetherapie-Gerät, davon mind. ein Gerät für strahlende Wärme (z. B. Infrarot)
Ausreichend Laken/Tücher sowie Lagerungsmaterial (z. B. Polster/Lagerungskissen)
Hausbesuchs-Ausstattung: ergänzend, therapiezielfokussiert nach Bedarf
Optional (nicht Pflicht): Trainings- und Elektrotherapiegeräte können sofort vorhanden sein oder später ergänzt werden.
Personelle
Voraussetzungen
(Kassenzulassung, Stand 2023)
Für die Zulassung zählen nur zugelassene Berufsgruppen: Physiotherapeut:innen/Krankengymnast:innen sowie Masseur:innen & medizinische Bademeister.
Nicht zulassungsfähig (u. a.) sind z. B. Sportlehrer:innen, Heilpraktiker:innen und Fußpfleger:innen.
Sie wollen jetzt durchstarten,
haben aber noch Fragen?
Wir begleiten Sie gern – am liebsten schon ganz am Anfang, wenn aus einer Idee ein konkreter Praxisplan wird.
Mit unserer Erfahrung als langjähriger Praxisabnehmer und Praxisbetreiber (www.dastherapiezentrum.de) helfen wir Ihnen, typische Fehler früh zu vermeiden: vom Mietvertrag über räumliche Voraussetzungen und sinnvolles Inventar (was braucht man wirklich?) bis hin zu Praxisabläufen wie Taktung und Software. Auch bei der Raumaufteilung, Machbarkeit und den Krankenkassenanforderungen stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.
Wichtig: Planen Sie frühzeitig – bis zur Ausführung/Lieferung benötigen wir in der Regel ca. 6–8 Wochen. Persönliche Beratung vor Ort ist fast jederzeit möglich (nach Absprache auch am Wochenende) – und wenn Sie sich für Geräte interessieren, können Sie diese bei uns direkt besichtigen und sich selbst von Zustand und Funktion überzeugen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Anfrageformular Praxisplanung