Krankengymnastik am Gerät – Voraussetzungen und Geräteausstattung
Um die Abrechnungsposition Krankengymnastik am Gerät (KG am Gerät) korrekt mit den Krankenkassen abzurechnen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, sowohl in Bezug auf die Gerätemindestausstattung als auch auf die räumlichen Gegebenheiten.
A. Gerätemindestausstattung:
Für die Abrechnung sind mindestens folgende Geräte notwendig:
- 1x Funktionsstemme
- 2x Zugapparat im Abstand von mindestens 1 m – jeweils mit Trainingsbank, Fußmanschette und Handgriffen
- 1x Vertikalzugapparat (dies kann auch in den Zugapparaten integriert sein) oder alternativ eine Latzugmaschine
- 1x Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber oder eine andere Rückentrainingsmaschine
B. Räumliche Voraussetzung:
Für die Durchführung der gerätestützten Krankengymnastik muss ein separater Raum mit einer Fläche von mindestens 30 m² vorhanden sein. Wenn zusätzlich weitere Geräte bereitgestellt werden, erhöht sich der Raumbedarf um 6 m² pro Gerät. Zudem ist es erforderlich, zwischen den Geräten einen Sicherheitsabstand von 1 Meter einzuhalten.
Fertige Geräteparks und individuelle Zusammenstellungen:
Wenn Sie auf der Suche nach einer kompletten Geräteausstattung sind, finden Sie auf unserer Seite bereits fertige gebrauchte Geräteparks, die den Anforderungen für die Krankengymnastik am Gerät entsprechen. In einigen größeren Zusammenstellungen ist diese Position bereits enthalten.
Natürlich stellen wir Ihnen auch gerne eine individuelle Gerätekonfiguration zusammen, die speziell auf Ihre Praxis und Bedürfnisse abgestimmt ist. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir gemeinsam die passenden Geräte für Ihre Krankengymnastik am Gerät zusammenstellen können.
Für Fragen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!