Um die Abrechnungsposition Krankengymnastik am Gerät abrechnen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
a. Gerätemindestausstattung:
2x Universalzugapparate im Abstand von mindestens 1 m mit Trainingsbank, Fußmanschette und Handgriffen
1x Vertikalzugapparat oder Latzugmaschine
1x Funktionsstemme
1x Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber oder andere Rückentrainingsmaschine
b. räumliche Voraussetzung:
Zur Durchführung gerätegestützter Krankengymnastik,ist zusätzlich ein separater Raum von mindestens 30 qm vor zu halten. Werden neben der Gerätemindestausstattung weitere Geräte vorgehalten, erhöht sich der zusammenhängende Raumbedarf jeweils um jeweils 6 qm je Gerät. Zusätzlich ist zwischen den Geräten ein Sicherheitsabstand von 1 Meter erforderlich.
Sie finden auch schon fertige Geräteparks gebraucht auf unserer Seite. Teilweise ist aber auch in größeren Zusammenstellungen die Position KG am Gerät enthalten oder wir stellen Ihnen die passenden Geräte zusammen. Fragen Sie uns.