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  • D-010721001
  • Diverse Hersteller
  • 2018
  • siehe Bilder
  • neuwertig
  • Ist nach Absprache möglich
  • Ideal für Praxisneugründung!

     

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Ein komplettes Praxisneugründerpaket neuwertig kaum benutzt aus 2018!  Sofort... mehr

Ein komplettes Praxisneugründerpaket neuwertig kaum benutzt aus 2018! 

Sofort verfügbar. Teilweise unbenutzte Teile sind dabei - absolut neuwertig. Alle Teile werden hier noch einmal gesäubert und überprüft. 

für 2-3 Therapieräume mit fast allen zulassungsrelevanten Teilen  

Anz. Bezeichnung Artikel    Einzelpreis Gesamtpreis 
2 Therapieliege Aruba 2- teilig elektrisch
mit Fußschalter, Turbomotor und 3-tlg. Kopfteil
  2195,55 € 4391,10 €
2 Therapierollhocker höhenverstellbar   185,64 € 371,28 €
1 Wasserbad WB4-30   1060,35 €

1060,25€

2 Wärmeträger Moor 56*38 cm groß   20,11 € 40,22 €
2 Wärmeträger Moor 28*38 cm klein    11,78 € 21,20 €
1 Sprossenwand 210*80 cm   177,31 € 177,31 €
1 Notrufanlage   134,00 €

134,00€

1  Rotlichstrahler IRS2   1570,00€ 1570,00 
1  Heuser Rotlicht T-Strahlerstativ   1035,30€ 1035,30 
4 Turnkeulen aus Holz 38 cm   5,83 € 23,32 €
4 Turnstäbe aus Kunststoff 100 cm    7,02 € 28,08 €
4 Gymnastikbälle, D=16 cm   9,40 € 37,60 €
4 Pezzibälle, D= 65 cm grün   19,52 € 78,08 €
2 Gymnastikhocker mit Polsterung eckig   82,11 € 164,22 €
4 Gymnastikmatten 180 x 60 x 1 cm   57,06 € 228,24 €
2 Kopfkissen 40 x 30 x 9 cm, Amalfi   31,77 € 63,54 €
2 Rundrollen Knie 50 x 15 cm, Amalfi   29,39 € 58,78 €
2 Venenkissen 55 x 67 x 22,5 cm, Amalfi   99,25 € 198,50 €
1 Schaukelbrett Pino   74,99€ 74,99€
         
1 Office Verbandskasten DIN 13157 NEU   43,91 € 43,91 €
4 Massageöl 1 Liter NEU   8,21 € 29,56 €
         
  Listenpreis     

9829,18€ 

         

 

Standort: 48565 Steinfurt 

 

 

Erfahren sie mehr zum Thema Zulassungsvoraussetzungen mehr
Zulassungsvoraussetzungen

 Hier der Fragebogen der VDEK Kassen, der bei einer Praxisabnahme (NRW) vom Praxisabnehmer ausgefüllt wird

Zulassungsvoraussetzungen:

Wichtige Info vorab: Grundsätzlich sind diese von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich - daher ist dies nur eine Information ohne rechtliche Bindung!

Grundsätzlich empfehle ich, die Praxisvoraussetzungen vor Ort mit Ihrem zuständigen Praxisabnehmer oder der zuständigen Krankenkasse abzuklären!

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Praxisabnahme:

1. Abnahme durch den Verband: In der Regel nehmen Praxisabnehmer, die für die verschiedenen Verbände tätig sind (ZVK, IFK, VDB, VPT ), die Praxis ab. Die Verbände haben sich verpflichtet, diese Abnahmen für die Kassen durchzuführen. Einige Verbände interpretieren die Abnahmevoraussetzungen unterschiedlich - teilweise wird ein Wasserbad mit einer Kapazität von mindestens 15 Wärmeträger gefordert- das entbehrt jeglicher Grundlage bei den Einrichtungsrichtlinien. Also lassen Sie sich bitte nicht gleich verschrecken.

2. Abnahme durch die Krankenkasse:  In einigen Bundesländern ist es auch möglich die Abnahme von den Kassen direkt durchführen zu lassen. Dies wird aber immer schwieriger, da die Kassen (in der Regel die AOK) immer häufiger an die Verbände verweisen.

3. Postalische Abnahme: In einigen Bundesländern ist es möglich, die Unterlagen direkt an die Kassen zu leiten, so dass niemand mehr vor Ort sich die Praxis anschaut (Grundriss und Kaufliste der Geräte reichen in der Regel dort).

 Wenn einer der Verbände die Abnahme durchführt, muss man Mitglied sein oder werden. Alternativ kann man die Dienstleistung bei einigen Verbänden auch "erwerben". Dies kann schnell bis zu 1.000,00 € kosten -daher empfiehlt sich eine Mitgliedschaft häufig schon rechnerisch. Zudem erhält man natürlich auch immer aktuelle Informationen von den Verbänden, z. B. auch die neuen Preislisten der Krankenkassen. Ich persönlich kann das nur empfehlen.

 Hier noch einige Infos über Fragen, die mir als Praxisabnehmer doch immer wieder gestellt werden:

-Deckenhöhe 2,50m - ist zwingend erforderlich in den Behandlungsräumen, dort gibt es in der Regel keinen Spielraum (Mindestdeckenhöhe für gewerblichen Betrieb). In den anderen Bereichen ist die             Deckenhöhe von 2,40m ausreichend.

-Extension - hier ist ein Gerät gefordert! Nicht die Extension durch eine manuelle Traktion z.B. mit Gurt. In der Regel ist das ein Schlingentisch.

Diese gibt es in folgenden Ausführungen:

1) Ein Deckenschlingentisch ist aber nicht überall möglich da eine feste Betondecke Voraussetzung ist.

2) Ein Wandschlingentisch (ebenfalls Voraussetzung Beton oder Steinwand) ist meist eine gute Alternative zur Decke, da man häufig zumindest eine feste Wand hat.

3) Ein Standschlingentisch-dieser braucht aber viel Platz. 


Weitere Möglichkeiten sind: Perlsches Gerät, elektrisches Traktionsgerät, TherapiMaster (Redcord Trainer) oder eine  Extensionsliege. Diese Alternativen sollten aber bitte immer vorher mit dem Praxisabnehmer abgeklärt werden, denn die Ansichten sind hier teilweise sehr unterschiedlich.

Achtung: Eine einfache Glishornschlinge an der Sprossenwand reicht in der Regel nicht, da ja Traktion HWS und LWS gefordert wird.

Zum Thema: Eisanwendung – Hier finden Eis-Packs oder Sticks Anwendung. Wichtig hier ist, dass der Gefrierschrank unabhängig vom Kühlschrank ist, d.h. ein  Eisfach im Kühlschrank als Kombi geht nicht, da auch hier Lebensmittel aufbewahrt werden. Das Gefrierfach über dem Kühlschrank ist möglich oder der Gefrierschrank einzeln auch.

Zum Thema: Notrufanlage - Diese muss zwingend quittierbar sein, d.h. der Ton ist beim Auslösen vom Behandler extra auszustellen. Ein Babyfon wurde eine Zeitlang auch anerkannt, dürfte aber der Vergangenheit angehören, da das Gerät nur beim direkten Rufen reagiert. Wird der Patient ohnmächtig, kann er auch nicht mehr rufen-also auch kein Alarm....
Eine vorgeschriebene Anzahl der Sender gibt es nicht-in der Regel reicht einer aus, auch wenn 5 Räume genutzt werden. Wenn man natürlich viele Fangoverordnungen hat, macht es auch Sinn, mehrere Sender zu nutzen.

Zum Thema Sanitärbereich: In einigen Städten ist es erforderlich, mehrere Toiletten inkl. einer Behindertentoilette zu haben - die Krankenkassen fordern das nicht zwingend. Auch die Frage nach den Waschbecken stellt sich immer wieder-den Krankenkassen im Regierungsbezirk Westfalen-Lippe reicht ein Zentrales im Behandlungstrakt (da wo alle vorbeikommen). Fragt man das Gesundheitsamt vor Ort, kann es schnell sein, dass diese gleich in jedem Raum ein Waschbecken haben wollen. Fragen macht nicht immer Sinn.....

Dies alles sind nur Hinweise und keine rechtliche Aussage! Die ist auch nicht möglich, da - wie schon erwähnt - die Auslegung der Praxisvoraussetzungen in den Bundesländern bzw. schon in den Regierungsbezirken jeweils anders interpretiert werden. Daher ist eine Nachfrage zwingend erforderlich. Auch habe ich lediglich nur die Voraussetzungen der Krankenkassen beschrieben und nicht die der Gewerbeaufsicht, Bauaufsicht oder des Gesundheitsamtes.

Sicherlich gibt es den einen oder anderen, der eine Abnahme mit einem Babyfon und nur einer Glishornschlinge abgenommen bekommen hat. Das passiert aber häufig aus Unwissenheit meist der Kassenvertreter oder auch bei Kollegen,  wo es zu der Zeit noch keine deutliche Definition gab (gibt es teilweise immer noch nicht anscheinend). Wenn die Praxis erst einmal abgenommen ist, ist das auch nicht so schnell anfechtbar-also alles gut.Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Thema haben, können Sie diese gerne an mich stellen!

Sie erreichen mich telefonisch unter 02551/996399 oder gerne auch per Mail an info@pyhsiobuy.de!

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